Am Sonntag, den 14. September 2025, sind die Duisburgerinnen und Duisburger zur Kommunalwahl aufgerufen. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger den Rat der Stadt Duisburg, die sieben Bezirksvertretungen sowie die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister. Zeitgleich finden die Wahl der Mitglieder des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und – für Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund – die Wahl des Integrationsrates statt.

Welche Gremien werden gewählt?

  • Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister
  • Rat der Stadt Duisburg
  • Sieben Bezirksvertretungen
  • Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
  • Integrationsrat

Damit gestalten die Duisburgerinnen und Duisburger aktiv die Zukunft ihrer Stadt mit.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen und die RVR-Wahl ist, wer am Wahltag:

  1. Deutscher oder Unionsbürgerin ist,
  2. mindestens 16 Jahre alt ist,
  3. seit spätestens dem 29. August 2025 (16 Tage vor der Wahl) in Duisburg seine Hauptwohnung hat oder sich gewöhnlich aufhält,
  4. nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Für den Integrationsrat gelten eigene Voraussetzungen: Wahlberechtigt sind Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder mit Migrationshintergrund, die mindestens ein Jahr rechtmäßig in Deutschland leben und seit dem 22. August 2025 in Duisburg ihre Hauptwohnung haben.

Briefwahl in Duisburg

Ab dem 11. August 2025 können Briefwahlunterlagen beantragt oder direkt vor Ort abgegeben werden. Dafür stehen acht Briefwahlstellen in den Bezirksämtern sowie das Rathaus und die Stabsstelle Wahlen zur Verfügung.

Übersicht der Briefwahlstellen:

  • Bezirksamt Walsum, Friedrich-Ebert-Straße 152, Raum 403
  • Bezirksamt Hamborn, Duisburger Straße 213, Raum 102
  • Bezirksamt Meiderich/Beeck, Von-der-Mark-Straße 36, Raum 110
  • Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl, Bismarckplatz 1, Raum 18
  • Bezirksamt Rheinhausen, Körnerplatz 1, Vorraum des Sitzungssaals
  • Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, Raum 12
  • Rathaus Duisburg, Burgplatz 19, Raum 67
  • Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84

Öffnungszeiten:

  • Mo–Mi: 8–16 Uhr
  • Do: 8–18 Uhr
  • Fr: 8–14 Uhr
    (Sonderregelung am Freitag, 12. September: alle Stellen bis 15 Uhr geöffnet)

Wählbarkeit

Kandidieren können grundsätzlich Deutsche oder Unionsbürger*innen, wenn sie:

  • für Rat, Bezirksvertretungen und RVR das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • für das Amt des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin mindestens 23 Jahre alt sind,
  • ihre Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Duisburg haben.

Mitmachen und Engagieren: Wahlhelfer*in werden

Eine Wahl kann nur funktionieren, wenn viele Menschen im Hintergrund mithelfen. Wer Lust hat, sich aktiv einzubringen, kann sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren.

Wahlhelfer*innen unterstützen am Wahltag direkt in den Wahllokalen, sorgen für einen reibungslosen Ablauf, zählen Stimmen aus und tragen so entscheidend zu einer funktionierenden Demokratie bei.

Das Engagement wird mit einer kleinen Aufwandsentschädigung honoriert. Vor allem aber ist es eine spannende Möglichkeit, Demokratie hautnah mitzuerleben und einen wichtigen Beitrag für die Stadtgesellschaft zu leisten.

Interessierte können sich schon jetzt bei der Stabsstelle Wahlen der Stadt Duisburg melden.

Warum Wählen gehen auch Engagement ist

Demokratie lebt vom Mitmachen. Jede abgegebene Stimme ist ein aktiver Beitrag zur Gestaltung der eigenen Stadt. Wer wählen geht, entscheidet mit darüber, wie die Politik in Duisburg in den kommenden fünf Jahren aussieht – ob beim Thema Stadtentwicklung, Bildung, Integration oder Verkehr.

Nicht zu wählen bedeutet, anderen die Entscheidung zu überlassen. Wählen ist damit eine einfache, aber wirkungsvolle Form von Engagement, die zeigt: „Mir ist nicht egal, wie sich meine Stadt entwickelt.“ Schon die Teilnahme an der Wahl stärkt unsere Demokratie und sorgt dafür, dass der Rat, die Bezirksvertretungen und die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister wirklich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln.

Fazit

Die Kommunalwahl am 14. September 2025 ist weit mehr als nur ein Termin im Wahlkalender – sie ist eine Chance, die Zukunft Duisburgs aktiv mitzugestalten. Ob durch die eigene Stimmabgabe, durch Mithilfe als Wahlhelferin oder Wahlhelfer oder durch weiteres bürgerschaftliches Engagement: Jede Beteiligung stärkt unsere Demokratie und unser gemeinsames Miteinander.

Wählen zu gehen ist die einfachste und zugleich wichtigste Form von Engagement. Denn nur wer seine Stimme abgibt, sorgt dafür, dass die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger Gehör finden. Wer darüber hinaus Verantwortung übernehmen möchte, kann durch Unterstützung am Wahltag oder in Projekten in der Stadtgesellschaft einen wertvollen Beitrag leisten.

Duisburg braucht engagierte Menschen – bei der Wahl und darüber hinaus.

Wann findet die Kommunalwahl in Duisburg statt?

Die Wahl ist am Sonntag, 14. September 2025. An diesem Tag wählen die Bürgerinnen und Bürger den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen, die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister, den Regionalverband Ruhr (RVR) sowie den Integrationsrat.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürger ab 16 Jahren, die spätestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Duisburg wohnen. Für die Wahl des Integrationsrates gelten gesonderte Regelungen für Menschen mit Migrationshintergrund.

Warum lohnt es sich, Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen dazu bei, dass die Wahl reibungslos und fair abläuft. Sie unterstützen im Wahllokal oder bei der Stimmauszählung und stärken so die Demokratie vor Ort. Gleichzeitig lernt man viele engagierte Menschen kennen.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer am Wahltag?

Zu den Aufgaben gehören die Ausgabe der Stimmzettel, die Betreuung der Wahlkabinen und Urnen sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Alles wird vorab erklärt – Vorkenntnisse sind nicht nötig.